Gleiche Rechte für alle – TROTZ Verschiedenheit!
Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die „Ehe für alle“ rechtlich zu verankern.
Die Gleichheit aller Menschen ist angeboren und unveräußerlich. Dieses Grundrecht der Gleichheit vor dem Gesetz bindet gleichermaßen neben der Gesetzgebung auch Exekutive, Verwaltung und die Rechtsprechung. Das Ideal der Gleichheit setzt nicht voraus, dass man wirklich gleich sein muss, um gleich behandelt zu werden. Es geht im Gegenteil gerade darum, dass allen Menschen trotz ihrer Verschiedenheit die gleichen Rechte zustehen!
Das Grundgesetz (GG), Artikel 6 (1), stellt Ehe (und Familie) unter den Schutz staatlicher Ordnung. Das GG privilegiert mit der Ehe Zweierbeziehungen, nennt aber keine Geschlechtszugehörigkeit der an einer solchen Zweierbeziehung Beteiligten.
Auslegungen des Grundgesetzes durch die Verfassungsorgane sind einem stetigen Wandel unterworfen. Das hängt u.a. mit Wissenszuwächsen und Horizonterweiterungen zusammen. Man vergleiche nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum § 175 und deren Begründung aus dem Jahr 1957 mit heutigen Entscheidungen zur Daseinsvorsorge gleichgeschlechtlich Liebender und deren Begründung (http://www.zeit.de/2015/27/homo-ehe-bundesverfassungsgericht-verbot-1957).
Frühere Generationen haben die Ehe ausschließlich als eine Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau definiert. Viele Menschen, machen wir uns nichts vor, vertreten auch heute weiterhin diese Haltung. Bis zu einem Drittel der Bevölkerung ist latent bis manifest homophob (Langzeitstudie zu Gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit – https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenbezogene_Menschenfeindlichkeit), wie es sich auch wieder in der Entscheidung des Deutschen Bundestages widerspiegelt. Aber das Wissen über geschlechtliche Vielfalt – es gibt nicht nur „Mann“ und „Frau“ – und psychosexuelle Identitäten ist in der Bevölkerung gewachsen, und das gesellschaftliche Klima hat sich im Laufe der letzten fünf Jahrzehnte entscheidend verändert.
Die mehr als überfällige Bundestagsentscheidung beendet die Auswirkungen der lang andauernden Blockade-Haltung konservativer Politiker*innen, und insofern handelt es sich um eine historische Entscheidung, aber nicht um einen historischen Erfolg für die Liebe oder eine Mehrheit für die Liebe.
Lieben können sich Menschen auch, ohne zu heiraten oder sich zu verpartnern. Und Menschen können auch ohne Liebe heiraten oder sich verpartnern. Bei diesen bisher unterschiedlichen Instituten geht es um die vollen bzw. eingeschränkten Möglichkeiten gegenseitiger Absicherung und zum Beispiel die Abwehr von Erbansprüchen Dritter.
Es handelt sich bei der „Ehe für alle“ um einen historischen Erfolg des Rechts oder eine Mehrheit für das gleiche Recht auf staatlichen Schutz für Zweierbeziehungen und die damit verbundene öffentliche Anerkennung aller Zweierbeziehungen.
Der gemeinnützige Wupperpride e.V. engagiert sich seit seiner Gründung im Jahr 2009 für eine diskriminierungsfreie Zivilgesellschaft und kämpft gegen Homo- und Transphobie und für Akzeptanz und Respekt vor- und füreinander. Er erklärt seine unbedingte und uneingeschränkte Solidarität mit verfolgten Homosexuellen, Bi-, Trans- oder Intersexuellen weltweit.
Dazu werden u.a. jährlich wiederkehrende SchwuLesBische Kulturtage in Wuppertal veranstaltet, die ihren Höhepunkt in Form eines Christopher Street Days (CSD) als Abschlussveranstaltung finden.
Der Bergische CSD am 17. Juni fand auch in diesem Jahr auf dem Rathausvorplatz in Wuppertal statt. Besonders die Gruppe der älteren Lesben und Schwulen stellte sich vor. Im Laufe ihres Lebens haben diese rechtliche Verbesserungen erstritten und können diese jetzt genießen.
Wuppertal, 04. Juli 2017