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Nachlese II – Lesben und Schwule im Erbrecht gleichgestellt

Am 7. Juli war Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann auf Einladung von Wupperpride e.V. zu einem Vortrag in die Bergische VHS, Auer Schulstraße, gekommen und führte in Fragen von „Vorsorgevollmacht und Erbrecht“ ein. Nach dem Vortrag nutzten die Zuhörerinnen und Zuhörer die Möglichkeit Nachfragen zu stellen.

Im gedruckten „Programm zur LesBiSchwulenTransgender Kulturwoche“ hatten wir darauf hingewiesen, dass es noch immer Bereiche gibt, in denen Lebenspartner/innen im Vergleich zu Ehegatten benachteiligt werden. In die Aufzählung war der Redaktion versehentlich auch das Erbrecht geraten. Das ist nicht mehr aktuell, worauf Professor Dr. Baumann nachdrücklich hinwies.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21. Juli 2010, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Seit dem 1. Januar 2011 sind Eheleute und eingetragene Lebenspartner/innen im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht gleichgestellt. Die Gleichstellung im Erbrecht gilt sogar schon seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBI S. 1696), also seit dem 1. September 2009.

Das Handout von Professor Baumann, das er Wupperpride e.V. freundlicherweise zur Verfügung stellt, kann hier downgeloadet werden:

Vortrag

Zur Homepage von Professor Dr. Wolfgang Baumann:

www.baumann-fabis.de

Darüber hinaus ist die Homepage des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) e.V. nicht nur in rechtlichen Belangen äußerst ergiebig und aktuell:

www.lsvd.de