Wupperpride e.V.


Unsere Unterstützer:


EuGH stellt Lebenspartner bei Zusatzversorgung gleich

Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung dürfen eingetragene Lebenspartner nicht benachteiligt werden. Bestehende Nachteile sind eine unzulässige Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Zusatzversorgung. Öffentliche Arbeitgeber sind daran unmittelbar gebunden. …

Nach dem Luxemburger Urteil können Lebenspartner ab Ablauf der Umsetzungsfrist für die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, also ab dem 3. Dezember 2003, eine Ehepartnern entsprechende Berechnung ihrer Zusatzversorgung verlangen. Öffentliche Arbeitgeber sind unmittelbar daran gebunden. Grundsätzlich ist das Urteil aber auch auf die betriebliche Altersversorgung übertragbar. Sofern private Arbeitgeber unter Hinweis auf deutsche Gesetze die Gleichbehandlung verweigern, können Lebenspartner gegen den Bund einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/DEUTSCHLAND/EuGH-stellt-Lebenspartner-bei-Zusatzversorgung-gleich-artikel7654620.php